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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14   

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https://dejure.org/2014,51666
LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14 (https://dejure.org/2014,51666)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.11.2014 - 6 Sa 292/14 (https://dejure.org/2014,51666)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. November 2014 - 6 Sa 292/14 (https://dejure.org/2014,51666)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Außerordentliche Kündigung - Erstattung einer Anzeige gegen den Arbeitgeber bei der Polizei

  • IWW

    § 7 KSchG, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 60 Abs. 4 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchstabe c ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, § 520 ZPO, §§ 626 BGB, 15 Abs. 1 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 15 Absatz 1 KSchG, § 626 Absatz 1 BGB, § 23 Absatz 1 BetrVG, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bei leichtfertig unwahren Behauptungen des Arbeitnehmers im Rahmen einer Strafanzeige gegen die Arbeitgeberin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs 1; KSchG § 15 Abs. 1
    Betriebsratsmitglied; Polizei; Sicherheitsmängel; Strafanzeige; Außerordentliche Kündigung; Erstattung einer Anzeige gegen den Arbeitgeber bei der Polizei

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs 1 ; KSchG § 15 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung bei leichtfertig unwahren Behauptungen des Arbeitnehmers im Rahmen einer Strafanzeige gegen die Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
    Die (Straf-)Anzeige darf zudem nicht als unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitnehmers zu qualifizieren sein (vgl. BAG vom 07. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - Rn. 18, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
    a) Die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten kann eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit auch einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG 03. Juli 2003 -2 AZR 235/02 - Rn. 27; LAG Rheinland-Pfalz 02. April 2009 - 10 Sa 691/08 - Rn. 70, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
    Ist dem Betriebsratsmitglied ausschließlich eine Amtspflichtverletzung vorzuwerfen, ist nur ein Ausschlussverfahren nach § 23 Absatz 1 BetrVG möglich (vgl. BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 587/08 - Rn. 15 f.; zitiert nach juris).
  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
    Der Arbeitgeber trägt zwar im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast auch dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen ; der Umfang der ihm obliegenden Darlegungslast ist allerdings davon abhängig, wie sich der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Vortrag einlässt ( vgl. BAG 03. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - Rn. 23; LAG München 08. Juli 2009 - 11 SA 54/09 - Rn. 49, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12

    Anzeige gegen Arbeitgeber - ein Kündigungsgrund?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
    Es kommt maßgeblich darauf an, ob die (Straf-)Anzeige des Arbeitnehmers nicht auf wissentlich unwahrem Vortrag beruht oder leichtfertig erfolgt, weil im Rahmen des Interessenausgleichs zwischen den Grundrechten der Vertragsparteien die Berufsfreiheit des Arbeitgebers sein Interesse schützt, nur mit solchen Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und es vor Schäden bewahren (LAG Köln 05. Juli 2012 - 6 Sa 71/12 - Rn. 16 mwN, zitiert nach juris).
  • LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09

    Kündigung eines Systemadministrators wegen Lesen privater E-Mails Dritter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - Rn. 23; LAG München 08. Juli 2009 - 11 SA 54/09 - Rn. 49, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
    Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - zitiert nach juris) kann den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers durch das Verfassungsrecht Grenzen gesetzt werden.
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
    a) Die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten kann eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit auch einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG 03. Juli 2003 -2 AZR 235/02 - Rn. 27; LAG Rheinland-Pfalz 02. April 2009 - 10 Sa 691/08 - Rn. 70, jeweils zitiert nach juris) .
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